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Regelfrage · Regel 20.2c · Regelprofi

Verstoß nur in Zeitlupe sichtbar: Gibt es eine Strafe?

Bei einem Turnier mit Fernsehübertragung zeigt eine starke Zeitlupe, dass dein Schläger im Bunker beim Ausholen ein einzelnes Sandkorn berührt hat. Mit bloßem Auge war das nicht zu sehen, und du hast nichts gespürt. Was gilt?

Antwort

Keine Strafe, die Aufnahme wird nicht berücksichtigt

Videoaufnahmen zählen nur, soweit man das Gezeigte vernünftigerweise mit bloßem Auge hätte sehen können. Sonst werden sie nicht berücksichtigt. Hast du den Sand aber selbst gespürt, ist es trotzdem ein Verstoß.

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